Das Prostituiertenschutzgesetz Gesundheitlichen Beratung Für Prostituierte wurde am Oktober erlassen und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Die Anmeldung erfolgt bei der Stadt Braunschweig bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten. Zu der Anmeldung muss eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung vorgelegt werden. Die Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber wird in Braunschweig im Gesundheitsamt durchgeführt. Ohne die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung nicht möglich. Die gesundheitliche Beratung nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes erfolgt im Gesundheitsamt als Einzelgespräch in einem separaten Raum. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn die betreffende Person 21 Jahre oder älter ist. Wer unter 21 Jahre alt ist, muss diese Beratung alle 6 Monate wiederholen. Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich. Anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren, die die Tätigkeit erstmals bis zum Automatisierte Übersetzung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Es gilt der Text in deutscher Sprache. Zum Inhalt springen Zur Navigation springen Zur Seitensuche springen. Seite übersetzen DE Suche. Seite übersetzen DE Suche Startseite anzeigen. Stadtplan Stadtplan von Braunschweig. Gesundheitsamt Gesundheitsschutz Gesundheitsförderung Corona-Virus Beratungsangebot Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gesundheitsplanung Amtsärztlicher Dienst Reisen mit Betäubungsmitteln. Impfen Gesund bleiben im Urlaub. Sozialpsychiatrischer Dienst Psychosozialer Krisendienst Sozialpsychiatrischer Verbund Braunschweig Beschwerdeannahme - und Vermittlungsstelle des Sozialpsychiatrischen Verbundes Braunschweig Gemeindepsychiatrisches Zentrum. Suchbegriff Suchen. Oft gesucht: Medienportal Veranstaltungen Stadtplan Stadtbibliothek Bürger-Info Stellenangebote. Ausweisdokument, z. Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung. Kontakt Tel.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Die zuständige Behörde Gesundheitsamt stellt der beratenen Person nach der Beratung eine Bescheinigung mit folgenden Angaben aus: Vor- und Nachname der beratenen Person, Geburtsdatum der beratenen Person, ausstellende Stelle des ÖGD und Datum der gesundheitlichen Beratung. Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention StMGP enthält Informationen zur gesundheitlichen Beratung nach dem ProstSchG sowie Verweise auf die Beratung zuständigen Stellen. Dieses Cookie ist notwendig für die technisch und funktionell korrekte Bereitstellung der Kontaktseite. Dieses Cookie speichert Ihre Zustimmung zur Wiedergabe von Videos im BayernPortal.
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Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz, die Sie nach dem Gespräch bekommen, ist in ganz Deutschland gültig. Alternativ können Sie dann auch eine. Die Beratung muss von Personen ab 21 Jahren alle zwölf Monate wahrgenommen werden. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Personen, die jünger als 21 sind, müssen sich alle sechs Monate beraten. Die beratene Person erhält dabei die Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Für die folgenden gesundheitlichen Beratungen bringen Sie bitte ebenfalls einen Personalausweis / Pass oder Passersatz mit.Diese Cookies werden für die grundsätzlichen Funktionalitäten des BayernPortals benötigt und können nicht deaktiviert werden. Das Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG wurde am Details anzeigen. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Keine Leistungen gefunden. Ohne die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung nicht möglich. Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe. Zu Absatz 1 Die Erteilung der Anmeldebescheinigung ist an die vorherige Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung gekoppelt. Fristen Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe. Die beratene Person erhält dabei die Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können bei allseitigem Einverständnis zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden. Die gesundheitliche Beratung hat vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit und bei Prostituierten ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate sowie bei Prostituierten unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate zu erfolgen. Diesen Gefahren und Risiken soll durch eine präventive gesundheitliche Beratung effektiv begegnet werden. Um einen Termin für die gesundheitliche Beratung zu bekommen, müssen Sie bei unserer Hotline anrufen: Hotline gesundheitliche Beratung - 99 Öffnungszeiten Montag bis Freitag Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kann auf Wunsch der beratenen Person auf den Alias ausgestellt werden Voraussetzung hierfür ist eine existierende Aliasbescheinigung. Ferner kann die Regelung zur Bekämpfung von Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei beitragen. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Dort sprechen wir alleine und vertraulich über Ihre Anliegen. Deshalb sind nur Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk eine Gemeinde mit mindestens Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Juli alle in der Prostitution Tätigen Personen, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Dies gilt umso stärker, je jünger die zu beratenden Personen sind. Die beratene Person erhält dabei die Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Die Beratung muss von Personen ab 21 Jahren alle zwölf Monate wahrgenommen werden.